Sehr geehrte Reisende,
um auch mobilitätseingeschränkten Personen wie Behinderte, Rollstuhlfahrer, aber auch älteren Menschen die Freude am Museumszug zu ermöglichen informieren wir Sie hier über unsere Bemühungen eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu schaffen.
Die historischen Bahnfahrzeuge und –anlagen sind aufgrund ihres Alters mit teils über 100 Jahren leider nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
Rollstuhlfahrer bitten wir in jedem Fall um vorherige rechtzeitige Anmeldung.
Zugang zu den Bahnsteigen
Die Bahnsteige der Bahnhöfe haben folgende Höhe über Schienenoberkante:
Amstetten: 14 cm
Oppingen: 0 cm
Amstetten:
Der Zugang zum Bahnsteig in Amstetten erfolgt von der Lonetalstraße aus über den schienengleichen Bahnsteigzugang. Der Höhenunterschied zur Bahnsteigkante ist als Schräge ausgebildet. Der Höhenunterschied beträgt hier 14 cm.
Oppingen:
Der Bahnsteig in Oppingen ist von der Straße aus ohne Höhenunterschied frei zugänglich.
Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen
Die Parkplätze beim Bahnhof Amstetten gehören zur Mehrzweckhalle der Gemeinde Amstetten. Es stehen genügend Parkplätze zur Verfügung, sodass auch Fahrzeuge von behinderten Personen problemlos abgestellt werden können.
Im Bahnhofsbereich in Oppingen sind keine Parkplätze vorhanden.
Der Fahrkartenschalter in Amstetten steht direkt am Bahnsteig und ist daher ohne Höhenunterschied frei zugänglich.
In Oppingen ist kein Fahrkartenschalter vorhanden. Fahrkarten werden hier vom Schaffner am Bahnsteig oder direkt im Zug verkauft.
Zugang zu den Zügen
Die Trittstufen der historischen Personenwagen weisen folgende Abstände auf:
3 Stufen mit max. 40 cm
Die Breite der Einstiegstüren beträgt:
min. 54 cm
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Rollstuhlfahrer können in den Ladeabteilen der historischen Züge mitfahren. Hierzu ist es allerdings notwendig, die Rollstühle in die Ladeabteile hineinzuheben. Dies können wir leider nicht bei allen Zugfahrten sicherstellen, da nicht in jedem Zug ein dafür geeigneter Waggon mitgeführt wird. Auf jeden Fall sind wir beim Hineinheben der Fahrgäste im Rollstuhl auf die Mithilfe der Begleitperson(en) angewiesen. Bitten melden Sie sich rechtzeitig vor dem gewünschten Fahrtermin bei uns, um alles Notwenige für Ihre Mitfahrt bei dem Alb-Bähnle organisieren zu können. |
An den Bahnsteigen sind keine Sicherheitslinien (taktile Streifen) angebracht, da erstens die Geschwindigkeit nur maximal 30 km/h beträgt und zweitens die Bahnsteigflächen nur mit Splitt befestigt sind.
Information der Reisenden
An jedem Bahnhof wird der Bahnhof-Name durch den Zugführer ausgerufen.
Darüber hinaus sind für hörbehinderte Personen die Bahnhofnamen gut sichtbar am Unterstand des Bahnhof Amstetten und am Bahnhofsgebäude Oppingen angebracht.
Sehbehinderte Personen
Alle Züge der Museumsbahn sind stets begleitet (Zugführer, Schaffner). Alle Betriebspersonale sind angewiesen, sich besonders um sehbehinderte Reisende zu
kümmern.
Kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Alb-Bähnle wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben und nur durch die Fahrgeldeinnahmen ist der Erhalt für weitere Generationen möglich.
Es handelt sich beim Alb-Bähnle um eine Museumsbahn, also um einen Freizeitbetrieb und nicht um ein Verkehrsmittel im Sinne des §147 SGB IX.
Vom Land Baden Württemberg werden keine Ausgleichszahlungen geleistet.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass eine kostenlose Beförderung von Personen gemäß §145 Abs.1 SGB IX im Alb-Bähnle nicht möglich ist.
Verbesserungsvorschläge:
Sehr geehrte Besucher dieser Seite oder unserer Bahn.
Wir möchten uns ständig verbessern und unser Angebot möglichst gut auf ihre Wünsche abstimmen. Nur durch ihre konstruktive Kritik können wir das tun.
Wenn es etwas gibt das wir aus ihrer Sicht verbessern sollten, sei es bei unserem Internetauftritt, oder beim Alb-Bähnle selbst, dann lassen Sie es uns wissen.